Erlaubte Funkfrequenzen für Mikrofone und In-Ear in Deutschland

UHF Funk für PA in Deutschland erlaubt verboten

Erlaubte Funkfrequenzen für Funkmikrofone und In-Ear in Deutschland (2026): Was Bands wirklich wissen müssen

Wer live spielt, kennt die zwei unsichtbaren Mitspieler auf jeder Bühne: Funk und Störungen. Funkmikrofone und In-Ear-Monitoring (IEM) sind heute Standard, aber sie funktionieren nur zuverlässig, wenn man in den zulässigen Frequenzbereichen arbeitet – und wenn man versteht, warum es diese Regeln überhaupt gibt.

Warum Funkfrequenzen überhaupt geregelt sind: Erlaubte Funkfrequenzen für Mikrofone und In-Ear in Deutschland

Funkfrequenzen sind kein „freier Raum“, sondern eine knappe Ressource, die sich viele Anwendungen teilen: Rundfunk (DVB-T2/DAB+), Mobilfunk, Behördenfunk, Funkdienste für Sicherheit und Verkehr, dazu unzählige Kurzstreckenfunk-Anwendungen. Damit sich diese Dienste nicht gegenseitig stören, werden Frequenzen zugewiesen und ihre Nutzung technisch begrenzt (z. B. Sendeleistung, Kanalraster, Prioritäten).

In Deutschland setzt die Bundesnetzagentur dafür u. a. Allgemeinzuteilungen ein: Das sind Regeln, die bestimmte Frequenzen unter festen Bedingungen zur Nutzung freigeben – ohne Einzelantrag, aber eben auch ohne Garantie auf Störungsfreiheit.
Für den PMSE-Bereich (Programme Making and Special Events: Funkmikrofone, IEM, Produktionsfunk) gilt außerdem: Wenn es eng wird oder besondere Lokationen betroffen sind, kann man Kurzzeitzuteilungen bzw. individuelle Zuteilungen beantragen.

Diese Frequenzbereiche sind für Funkmikrofone und IEM in Deutschland aktuell nutzbar

Im Live-Alltag sind vor allem fünf Bereiche relevant. Wichtig ist die Unterscheidung: Manche Bänder sind für die Allgemeinheit allgemein zugeteilt, andere explizit für professionelle Produktionen.

UHF „Kulturfrequenzen“ 470–608 MHz und 614–698 MHz (professionelle Nutzung)

Für professionelle Produktionen sind in Deutschland die UHF-Teilbereiche 470–608 MHz sowie 614–698 MHz allgemein zugeteilt; die maximale Strahlungsleistung liegt bei 50 mW ERP, und die Frequenzen müssen im 25-kHz-Raster liegen. Diese Zuteilung ist derzeit bis 31.12.2030 befristet.
Wichtig: IEM-Sender werden hier ausdrücklich als „drahtlose Mikrofone“ mit erfasst – das ist praktisch, weil es die Live-Realität abbildet.

Praxis-Hinweis: Auch in diesem „Goldstandard“-Band kann es lokal Einschränkungen geben. Die Bundesnetzagentur weist für bestimmte Gebiete explizit darauf hin, dass im Bereich 470–510 MHz aufgrund anderer Zuteilungen Einschränkungen auftreten können; bei Bedarf soll frühzeitig eine Kurzzeitzuteilung geprüft werden.

„Duplexlücke“ im 800-MHz-Band: 821,5–832 MHz (Allgemeinzuteilung unter SRD-Regeln)

Dieser Bereich ist deshalb so beliebt, weil er vielerorts anmeldefrei nutzbar ist und eine ordentliche Reichweite bietet. In der aktuellen SRD-Allgemeinzuteilung ist PMSE-Audio im Bereich 821,5–826 MHz und 826–832 MHz vorgesehen (mit leistungsbezogenen Vorgaben je nach Gerätetyp).
Die SRD-Allgemeinzuteilung ist bis 31.12.2035 befristet.

ISM/SRD-Band 863–865 MHz: klein, praktisch, aber begrenzt

Für sehr kleine Setups (z. B. wenige Funkstrecken, Proberaum, Nebenbühne) wird gerne 863–865 MHz genutzt. In der SRD-Allgemeinzuteilung ist dieser Bereich sowohl für allgemeine SRD-Anwendungen als auch explizit für PMSE-Audiogeräte geführt; für PMSE ist dort u. a. 10 mW ERP genannt.
Der Trade-off ist klar: Das Band ist nur 2 MHz breit – damit ist die Zahl parallel stabil betreibbarer Strecken naturgemäß begrenzt, und man teilt sich den Bereich mit anderen Kurzstreckenfunk-Anwendungen.

1,8-GHz-Bereich: 1 785–1 804,8 MHz (bzw. bis 1 805 MHz je nach Eintrag)

Als Alternative oberhalb des TV-UHF-Bands ist PMSE-Audio im Bereich 1 785–1 804,8 MHz in der SRD-Allgemeinzuteilung enthalten (mit unterschiedlichen EIRP-Grenzen je nach Gerätekategorie, z. B. bodypack/scan-fähig vs. andere).
Das kann für Bühnenränder und kürzere Distanzen interessant sein, wenn UHF-TV-Band und 800-Mittenlücke voll sind.

VHF Band III: 174–230 MHz (Allgemeinzuteilung – Achtung DAB+)

Neu bzw. wieder stärker im Fokus: Für drahtlose Mikrofone ist 174–230 MHz allgemein zugeteilt, mit 50 mW ERP, befristet bis 31.12.2035. Gleichzeitig wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass regional durch den Ausbau von DAB+ Beeinträchtigungen auftreten können, die hinzunehmen sind.
Das ist also kein „Plug-and-play“-Ersatz für UHF, kann aber in bestimmten Szenarien eine zusätzliche Option sein.

Erlaubte Funkfrequenzen für Mikrofone und In-Ear in Deutschland: Warum die EU dabei mitmischt

Funktechnik ist ein Binnenmarkt-Thema: Geräte sollen europaweit funktionieren, ohne überall andere technische Bedingungen zu haben. Genau deshalb gibt es EU-Rahmenakte für „Short Range Devices“ (SRD), die technische Bedingungen harmonisieren – und nationale Allgemeinzuteilungen orientieren sich daran.

UHF (TV-Band) vs. 2,4 GHz: Vorteile und Nachteile im Live-Betrieb

Wenn in der Veranstaltungstechnik von „UHF“ gesprochen wird, ist meist das klassische Sub-1-GHz-UHF rund um das TV-Band gemeint (nicht die physikalische UHF-Definition). Und genau dieses „PA-UHF“ spielt live oft in einer anderen Liga als 2,4 GHz.

Warum UHF live so stark ist

UHF unter 1 GHz hat in der Praxis meist die besseren Ausbreitungsbedingungen: Es kommt in Clubs und Hallen oft robuster „um Kanten“, wird weniger stark von Menschenmengen gedämpft als 2,4 GHz und bietet – besonders im breiten TV-Band – mehr Platz für viele parallele Kanäle. Deshalb ist es das typische Spielfeld für größere Produktionen, Festivals und anspruchsvolles IEM-Routing. Dass dieser Bereich in Deutschland für professionelle Produktionen allgemein zugeteilt ist, ist ein entscheidender Grund, warum UHF-Setups planbar sind.

Warum 2,4 GHz trotzdem eine Rolle spielt

2,4 GHz ist weltweit als ISM-Band extrem verbreitet – und genau das ist Vorteil und Problem zugleich. Vorteil: Man muss sich bei vielen Systemen nicht um regionale Bandvarianten kümmern, und für kleine Setups kann es „einfach funktionieren“. Nachteil: Auf realen Venues funken dort nahezu immer WLAN, Bluetooth, Controller, Licht-Apps, Gäste-Hotspots. Das führt weniger zu „leisem Rauschen“, sondern zu paketbasierten Aussetzern (typisch für digitale 2,4-GHz-Systeme), weil man sich das Spektrum permanent teilen muss.

Typische Konsequenz für Bands

Für eine Band, die regelmäßig spielt und sich auf IEM verlassen muss, ist UHF meistens die stabilere Wahl – besonders, sobald mehr als „ein Handsender und ein Gitarrenfunk“ parallel laufen. 2,4 GHz bleibt hingegen eine Option für kleine, einfache Setups, kurze Distanzen und Situationen, in denen man bewusst akzeptiert, dass die Umgebung (WLAN-Dichte) nicht kontrollierbar ist.

Erlaubte Funkfrequenzen für Mikrofone und In-Ear in Deutschland – Praxis: Was du vor dem Gig wirklich tun solltest

Ein sauber koordiniertes Setup schlägt teures Chaos-Equipment. Drei Dinge zahlen sich fast immer aus:

Erstens: Vor Ort scannen (oder scannen lassen) und nicht „zu Hause planen und hoffen“. Gerade UHF-TV-Band ist lokal unterschiedlich belegt, und selbst offiziell nutzbare Bereiche können vor Ort eingeschränkt sein.

Zweitens: In engen Bändern wie 863–865 MHz oder der 800-Duplexlücke gilt: weniger ist mehr. Plane konservativ, halte Abstand zu Bandrändern (insbesondere in Mobilfunknähe), und erwarte nicht die Kanalzahlen eines großen UHF-TV-Setups.

Drittens: Wenn es groß wird (Festival, TV-Nähe, Innenstadt-Venue): Denk früh an Kurzzeitzuteilungen bzw. koordinierte Frequenzplanung über die Bundesnetzagentur-Strukturen – das ist genau für solche Fälle vorgesehen.

Fazit: „Erlaubt“ heißt nicht „sorgenfrei“ – aber es heißt „planbar“

Die gute Nachricht: Deutschland bietet für Musiker und Veranstaltungstechnik mehrere klar geregelte, nutzbare Frequenzbereiche – vom professionellen UHF-TV-Band bis zu SRD-Optionen wie 800-Duplexlücke, 863–865 MHz und 1,8 GHz.
Die entscheidende Frage für Bands ist weniger „Darf ich?“, sondern „Wie zuverlässig brauche ich es – und wie viel Spektrum teile ich mir mit der Umgebung?“. Genau deshalb bleibt UHF im Live-PA-Alltag meist die erste Wahl, während 2,4 GHz eher in die Kategorie „praktisch, wenn’s klein bleibt“ fällt.

Quelle und aktuelle Informationen: Bundesnetzagentur – Startseite

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