GEMA gewinnt gegen OpenAI

Gerichtsurteil zwischen GEMA und OpenAI

GEMA gewinnt gegen OpenAI: Was das Münchner Urteil für Bands bedeutet

Kurz gesagt: Das Landgericht München I (Az. 42 O 14139/24) hat entschieden: OpenAI hat urheberrechtlich geschützte Songtexte ohne Lizenz in ChatGPT genutzt und (teilweise wörtlich) wiedergegeben – ein Verstoß gegen das Urheberrecht. Das Urteil ist nicht rechtskräftig und dürfte in die nächste Instanz gehen.


Das Wichtigste in 6 Punkten

  • Urheberrechtsverletzung bejaht: Die 42. Zivilkammer sah in der Nutzung und Wiedergabe von Songtexten durch ChatGPT eine unzulässige Vervielfältigung.
  • Neun konkrete Titel betroffen, u. a.: „Atemlos“, „Männer“, „Über den Wolken“, „In der Weihnachtsbäckerei“.
  • Unterlassung & Auskunft: OpenAI soll das Speichern und Ausgeben der Texte unterlassen, Schadenersatz leisten und Informationen zu Nutzung & Erlösen herausgeben.
  • Persönlichkeitsrechte abgewiesen: Den separaten Vorwurf der Persönlichkeitsrechtsverletzung wies das Gericht ab.
  • Signalwirkung über Musik hinaus: Die Entscheidung könnte Maßstäbe für Literatur, Journalismus, Kunst, Fotografie und weitere Werke setzen.
  • Ausblick: Berufung ist möglich; Beobachter sprechen von europäischer Präzedenzwirkung für Lizenzen in der Generativen KI.

Gema vs. Chatgpt – Worum ging es genau?

Die GEMA hatte wegen neun Liedern geklagt. Nach Ansicht des Gerichts ist die wörtliche oder nahezu identische Ausgabe dieser Texte durch ChatGPT ein starkes Indiz dafür, dass die Werke im Modell memorisiert (also vervielfältigt) wurden – und nicht „nur“ in freier Variation neu entstanden sind. Damit greift die Nutzung nicht auf die Schranke für Text & Data Mining (§ 44b UrhG) durch: Sobald Werke im Modell vervielfältigt werden, ist das lizenzpflichtig.

Konsequenzen des Urteils (nicht rechtskräftig):
OpenAI muss das Speichern/Ausgeben der Texte unterlassen, Auskunft über Nutzung und Erträge erteilen und Schadenersatz leisten.


Warum ist das für Bands relevant?

1) Stärkere Verhandlungsposition

Sollte das Urteil rechtskräftig werden, verschieben sich die Machtverhältnisse zugunsten von Urheber*innen und Verlagen: KI-Training und -Outputs mit geschützten Werken wären klar lizenzpflichtig – mit Chancen auf Vergütung.

2) Mehr Transparenz beim KI-Training

Die angeordnete Auskunft über Nutzung und Erträge kann helfen, Nutzungswege und Wertschöpfung im KI-Ökosystem sichtbar zu machen – eine Basis für Tarife und Deals.

3) Wirkung über Musik hinaus

Auch Band-Fotos, Artwork, Pressetexte oder Blogposts können betroffen sein, wenn sie ohne Erlaubnis zum Training verwendet werden.


„Memorisiert oder neu generiert?“ – die Kernfrage

Im Verfahren stand die Frage im Zentrum, ob ChatGPT Texte abspeichert (memorisiert) oder neu erzeugt, ohne die Originale zu speichern. Das Gericht wertete die nahezu identischen Outputs als Beleg fürs Memorisieren – eine urheberrechtlich relevante Vervielfältigung.


Gema vs. Chatgpt – was Bands jetzt konkret tun sollten

  1. Lyrics & Rechte sauber dokumentieren
    Werkdaten, Miturheber, Verleger, ISWC/Codes, Veröffentlichungsdaten, Verträge – alles zentral ablegen. Das erleichtert Auskunfts- und Vergütungsansprüche. (Allg. Praxisempfehlung)

  2. GEMA-/Verlags-Setups prüfen
    Checkt, welche Rechte delegiert sind (Mechanik, Aufführung, Online) und ob KI-Training/Gen-KI in eurer Lizenzlandschaft adressiert ist. (Allg. Praxisempfehlung)

  3. Nutzungsbedingungen & Opt-outs beobachten
    Manche KI-Dienste bieten Opt-out-Mechanismen fürs Training. Prüft, ob und wie ihr eure Inhalte ausschließen oder lizenzieren wollt. (Allg. Praxisempfehlung)

  4. KI-Workflows rechtssicher aufsetzen
    Wenn ihr KI für Promo, Lyrics-Ideen oder Cover-Art nutzt: Quellen prüfen, kommerzielle Nutzung klären, Model-Policies lesen, ggf. Rechtsrat einholen. (Allg. Praxisempfehlung)


Gema vs. Chatgpt – tEinordnung & Branchenstimmen

  • Gerichtliche Linie: Vervielfältigung in Modellen ist nicht durch § 44b UrhG gedeckt, wenn Werke vervielfältigt werden; die Verantwortung liege beim Anbieter, nicht beim User.
  • GEMA-Ziel: Lizenzen für KI-Training und -Outputs durchsetzen; vergleichbare Verfahren (z. B. gegen SunoAI) laufen.
  • Internationale Resonanz: Agenturberichte sprechen von einer möglichen europäischen Signalwirkung; Berufung wahrscheinlich.

FAQ für Bands

Gilt das Urteil schon endgültig?
Nein. Es ist nicht rechtskräftig; weitere Instanzen sind wahrscheinlich.

Dürfen KI-Tools künftig gar keine Lyrics mehr ausgeben?
Wörtliche oder werkgetreue Ausgaben geschützter Texte ohne Lizenz sind problematisch. Paraphrasen können ebenfalls heikel sein, wenn originelle Elemente erkennbar bleiben.

Was passiert mit KI-Trainingsdaten allgemein?
Das Urteil stützt die Sicht, dass Training mit geschützten Werken eine lizenzpflichtige Nutzung sein kann – mit Folgen weit über Musik hinaus.

Quelle: Pressemitteilung 11/2025 – Bayerisches Staatsministerium der Justiz

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